Gastaufnahmevertrag, AGB
Der Gastaufnahmevertrag regelt für Gast und Gastgeber die gegenseitigen rechtlichen Regelungen, denn eine vom Gast vorgenommene und vom Gastgeber akzeptierte Zimmer-/Ferienwohnungs-Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Daraus ergeben sich folgende Rechte und Pflichten:
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt und zugesagt - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen.
a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen.
b) Die Kosten für den Gast betragen bei Storno, bzw. Nichtanreise 90% des vereinbarten Reisepreises.
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